Um in Österreich, der Schweiz oder Deutschland als Zahnarzt praktizieren zu dürfen, müssen ein Hochschulstudium sowie ein Examen absolviert werden. Im Rahmen einer vierjährigen Weiterbildung kann man sich daraufhin als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, der Zahnfehlstellungen und Kieferfehlstellungen therapiert, sowie als Fachzahnarzt für Oralchirurgie, als Zahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen oder als Fachzahnarzt für Parodontologie spezialisieren.
Zu den Hauptaufgabengebieten des Zahnarztes gehört das Setzen von (Zahn-)Implantaten, die Prothetik, welche Zahnverluste mithilfe von Zahnkronen oder -prothesen ersetzt, sowie die Prophylaxe, also die vorbeugende Zahnheilkunde, welche das Risiko von Zahnerkrankungen durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen reduziert. Dazu kommt die Parodontologie, der die Diagnose und Behandlung von Erkrankungen des Zahnhalteapparates eigen ist.